Immobilienthemen

Bestellerprinzip: 19 Experten aus der Branche und Politik sagen ihre Meinung

Gregor Gysi von den Linken hat es bereits Anfang 2016 gefordert, die SPD hat die Idee jüngst aufgegriffen: Das Bestellerprinzip soll auf den Immobilienverkauf ausgeweitet werden. Lesen Sie jetzt dazu die Meinungen von 19 Experten aus der Branche und Politik.

Über den Author

Julian Caspari

Julian Caspari ist Geschäftsführer der ROI Immo Online GmbH. Seit 2012 beschäftigt er sich mit Online Marketing für Immobilienunternehmen zu Themen wie SEO, SEA, Social Media, Website-Konzeptionierung und E-Mail-Marketing.

Bestellerprinzip beim Immobilienkauf

Das Bestellerprinzip spaltet die Branche

Kaum ein Thema der Immobilienpolitik wird in der Immobilienbranche so heiß diskutiert wie die mögliche Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienverkauf. Die Argumente dafür und dagegen sind vielfältig.

Das sagen die Gegner

Jürgen Michael Schick vom IVD gibt zu bedenken, dass der Makler beim Bestellerprinzip ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten müsste und daher den Käufer kaum objektiv beraten könnte.
Um für den Käufer die Kaufnebenkosten zu senken, wäre es Schick zufolge sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu reduzieren. Denn zumindest in angespannten Wohnungsmärkten würden Immobilienverkäufer die Maklerprovision auf den Preis der Immobilie aufschlagen. Käufer hätten somit nichts gewonnen.
Christian Lindner von der FDP sieht die Gefahr, dass der Verkäufer künftig die Maklerkosten einfach auf den Kaufpreis aufschlägt und Käufer dadurch noch mehr belastet werden. Als echte Entlastung schlägt er einen Freibetrag von 500.000 Euro auf die Grunderwerbsteuer vor.

Und das erwidern die Befürworter

Ganz anders sieht es Chris Kühn von Bündnis 90/Die Grünen. Er findet, dass auch beim Immobilienkauf gelten muss: Wer bestellt, der zahlt. Michael Voigtländer vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln ist ebenfalls für das Bestellerprinzip. Ihm zufolge werde es aufgrund des Wettbewerbs zu einer sinkenden Maklerprovision kommen. In den Niederlanden gelte schon sehr lange das Bestellerprinzip und die Maklercourtage liege hier nur noch zwischen 1% und 2%.
Aber auch von den direkt betroffenen Immobilienmaklern sind einige für das Bestellerprinzip. So zum Beispiel Roland Kampmeyer oder Thorsten Hausmann. Nikolai Roth vom Online-Makler Maklaro hofft, dass durch das Bestellerprinzip ein Selektionsprozess angestoßen wird, bei dem am Ende die besten Makler übrigbleiben. Auch Thomas Zabel erhofft sich dadurch eine Professionalisierung der Vermittlerbranche.

Lesen Sie in der Folge alle ausführlichen Statements von Marktteilnehmern wie Thomas Beyerle von Catella, Matthias Pink von Savills, Konstantin Kortmann von JLL, Alexander Wiech von Haus & Grund Deutschland, Jürgen Kriegisch von Part-B, Thomas Aigner von Aigner Immobilien, Thomas Meyer von Wertgrund, Lars Bergmann von Immovation, Björn Gauger von Immofux, Kathrin Appler von realbest oder Jan Engelhardt von 123makler.de.

Was halten Sie vom Bestellerprinzip?

Befürworten Sie das Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf oder sind Sie dagegen? Welche Argumente finden Sie nachvollziehbar? Am Ende dieses Beitrags können Sie einen Kommentar hinterlassen.

Christian Lindner

Christian Lindner

Bundesvorsitzender der FDP
www.christian-lindner.de

Ein Freibetrag von 500.000 Euro bei der Grunderwerbsteuer wäre eine wirkliche Entlastung. Klick um zu Tweeten
„Das Problem des mangelnden Wohnraumangebotes auf angespannten Immobilienmärkten würde durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auch weiterhin nicht gelöst. Ebenso würde es den Immobilienerwerb nicht erleichtern, wenn insbesondere in stark nachgefragten Regionen die Verkäufer die Maklerkosten kurzerhand auf die Immobilienpreise aufschlagen würden. Im Ergebnis kämen dann noch höhere Kaufpreise zu Stande, auf die in voller Höhe die Grunderwerbsteuer zu zahlen wäre. Um den Erwerb von Wohneigentum insbesondere für junge Familien zu erleichtern, sollte deshalb vielmehr mit einem Freibetrag von 500.000 Euro bei der Grunderwerbsteuer für eine wirkliche Entlastung gesorgt werden.“
Chris Kühn

Chris Kühn

Sprecher Bau- und Wohnungspolitik
von Bündnis 90/Die Grünen

www.chriskuehn.de

Auch beim Immobilienkauf muss endlich gelten: Wer bestellt, zahlt. Klick um zu Tweeten
„Die Immobilienpreise in den Ballungsräumen sind genauso explodiert wie die Mieten. Es ist sinnvoll, die Nebenkosten beim Immobilienerwerb zu senken, denn sie schlagen bis zu 15 Prozent auf den Kaufpreis auf. Den Vorschlag, das Bestellerprinzip auch beim Kauf anzuwenden, unterstütze ich daher. Auch beim Immobilienkauf muss endlich gelten: Wer bestellt, zahlt.“
Kathrin Appler

Kathrin Appler

Chief Real Estate Officer (CRO) bei realbest
www.realbest.de

Die Einführung des Bestellerprinzips könnte zu einer finanziellen Mehrbelastung führen. Klick um zu Tweeten
„Mit der Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf besteht die Gefahr, dass hiermit der Käuferschutz unterlaufen wird, da die fachliche und objektive Käuferberatung durch den Makler nicht mehr gewährleistet ist. Dieser muss nur noch den Verkäufer beraten. Verkäufer bieten ihre Immobilien dann einfach entsprechend teurer an, um nicht auf den Maklerkosten sitzen zu bleiben. Diese Kosten sind dann zwar im Kaufpreis enthalten und werden von der Käuferseite mitfinanziert. Gleichzeitig steigt aber entsprechend die Finanzierungssumme für den Kauf, was wiederum zu höheren Zinsen über die Darlehenslaufzeit führt.
Daher ist das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf kontraproduktiv und dürfte wohl auch nicht so schnell als Gesetz kommen. Wer ernsthaft die hohen Kaufnebenkosten senken will, sollte vielmehr über eine Absenkung der Grunderwerbsteuer beim Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum nachdenken – und diese idealerweise bundesweit einheitlich begrenzen. Damit lässt sich der erhöhte Kapitalbedarf auf Käuferseite weitaus zielführender entschärfen. Hingegen könnte die Einführung des Bestellerprinzips sogar zu einer finanziellen Mehrbelastung führen, da Käufer aufgrund der höheren Kaufpreise letztlich auch mehr Grunderwerbsteuer zahlen müssten.“
Jan Engelhardt

Jan Engelhardt

Geschäftsführer von 123makler.de
www.123makler.de

Mit dem Bestellerprinzip wird die Qualität der Maklerleistung nicht im Geringsten transparenter. Klick um zu Tweeten
„Bei den Immobilientransaktionen, die wir begleiten, spiegelt die Verteilung der Maklercourtage zwischen Käufer und Verkäufer in aller Regel sinnvoll die regionale Marktsituation wider: Bei hoher Nachfrage bezahlt regelmäßig der Käufer die Arbeit des Immobilienmaklers. Bei einem Überhang an Angebot wird der Verkäufer in die Pflicht genommen.
Wenn nun ein Bestellerprinzip im Immobilienverkauf diskutiert wird, so ist zu fragen, was damit bezweckt werden soll:
Die reine Besserstellung des Käufers zuungunsten des Verkäufers ist kein gesellschaftliches Anliegen von solcher Wichtigkeit, dass hierfür ein Eingreifen des Gesetzgebers erforderlich wäre. Denn die immense Nachfrage nach Immobilien in deutschen Großstädten stammt keinesfalls von kleinen, schützenswerten Sparern. Vielmehr geht sie auf den Ankaufwillen großer Fonds und Privatvermögen zurück, die hier ohne ersichtlichen Grund einen finanziellen Vorteil erhielten.
Geht es hingegen darum, die Arbeit von Immobilienmaklern hinsichtlich Preis und Qualität besser zu regulieren, so ist dies grundsätzlich wünschenswert. Aber das Bestellerprinzip ist dafür eine stumpfe Klinge, der auch noch der Griff fehlt: Die Maklerkosten können problemlos über einen höheren Immobilienpreis umgelegt werden. Die Qualität der Maklerleistung wird nicht im Geringsten transparenter und auch nicht über Ausbildungsstandards angehoben.“
Statement von Jürgen Michael Schick zum Bestellerprinzip

Jürgen Michael Schick

Präsident vom Immobilienverband Deutschland IVD
www.ivd.net

Statt das Bestellerprinzip auszuweiten, wäre es sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu senken. Klick um zu Tweeten
„Der Wohnungskauf ist die größte Kaufentscheidung im Leben eines Menschen. Häufig handelt es sich bei den Käufern um Familien mit Kindern. Sie sind auf die fachkundige Beratung des Maklers angewiesen. Es ist nicht zielführend, wenn per Gesetz der Verkäufer den Makler bezahlen soll. Denn dann würde der Makler ausschließlich die Interessen des Verkäufers vertreten müssen und könnte den Käufer kaum objektiv beraten. Es dient jedoch dem Schutz und dem Interesse von Erwerbern, wenn sie vom Makler als Fachmann professionell und objektiv beraten werden. Das Bestellerprinzip beim Kauf einer Wohnung ist somit nicht angebracht.
Bei Kaufimmobilien handelt es sich ohnehin um eine andere Situation als auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter sind schutzbedürftig, weil sie typischerweise gegenüber dem Vermieter der sozial Schwächere sind. Dem trägt das BGB durch das soziale Mietrecht Rechnung. Der Käufer einer Wohnung ist jedoch nicht schutzbedürftig, weil er im Verhältnis zum Verkäufer nicht der sozial Schwächere ist.
Statt das Bestellerprinzip auszuweiten, wäre es sinnvoller, die Grunderwerbsteuer zu senken. Dieser Aspekt kommt auch bei der Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zu kurz. Darin wird vermutet, dass Immobilienkäufer durch die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf entlastet würden. Wenn der Makler die Provision jedoch ausschließlich vom Verkäufer verlangen darf, wird der Verkäufer diese Kosten auf den Immobilienpreis aufschlagen, soweit es der Markt zulässt. Das gilt jedenfalls in den Gebieten mit einem Nachfrageüberhang. In anderen Gebieten ist es bereits jetzt so, dass in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision trägt. Die Immobilienpreise würden steigen und der Käufer müsste in der Folge einen höheren Betrag an Grunderwerbsteuern bezahlen. Einziger Nutznießer ist der Staat, weil sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer auch noch um die Provision erhöhe.“
Jürgen Kriegisch zum Bestellerprinzip

Jürgen Kriegisch

Geschäftsführer von PART-B Immobilien GmbH
www.part-b-immobilien.de

Das Bestellerprinzip wäre aus meiner Sicht Preistreiberei. Klick um zu Tweeten
„Das Bestellerprinzip wäre aus meiner Sicht Preistreiberei. Für Immobilienkäufer wäre es insgesamt eher mit Nachteilen verbunden. Das Bestellerprinzip würde die Transparenz bei der Vergütung des Maklers abschaffen. Der Immobilienkäufer wüsste nicht mehr, was der Makler an dem Geschäft verdient und er könnte auch nicht mehr erkennen, ob die Provision im Verhältnis zur Leistung steht.
Der Transparenzverlust wäre nicht weiter schlimm, wenn der Käufer den Makler aufgrund des Bestellerprinzips nicht mehr zahlen müsste. Das ist allerdings der entscheidende Irrglaube der Politik. In der Realität wird der Verkäufer die Immobilie einfach entsprechend teurer anbieten, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Das hätte wiederum zur Folge, dass die Immobilienpreise in Deutschland künstlich in die Höhe getrieben werden. Immobilienkäufer würden durch das Bestellerprinzip sogar noch stärker belastet statt entlastet. Denn durch den höheren Preis müssten sie auch mehr Grunderwerbsteuer zahlen. Auch die Beurkundungskosten und Grundbuchkosten sind vom Kaufpreis abhängig und dann entsprechend höher. Somit wäre das Bestellerprinzip für Immobilienkäufer ein Bärendienst.“
Statement von Thomas Aigner zum Bestellerprinzip

Thomas Aigner

Geschäftsführer von Aigner Immobilien GmbH
www.aigner-immobilien.de

Ich für meinen Teil bin gegen die weitere Marktregulierung. Klick um zu Tweeten
„Jahrzehntelang hat der Staat es versäumt, das Wohneigentum in Deutschland zu fördern und die Abschreibungsmöglichkeiten oder Förderungen reduziert beziehungsweise gleich ganz gestrichen. Die Eigentumsquote im europäischen Vergleich ist die niedrigste überhaupt und hat sich die letzten Jahrzehnte nicht erhöht. Nun kurz vor der Bundestagswahl im Jahre 2017 entdeckt die Politik die Zielgruppe „Wohnen im Eigentum für alle“, nachdem wir in den letzten 10 Jahren eine historisch nie dagewesene Preissteigerungsralley in den Ballungsräumen, und nur da, hinter uns haben und sich damals leider noch kein Politiker um die Wohneigentumsbildung Gedanken gemacht hat. Stattdessen wurde die Grunderwerbssteuer in manchen Bundesländern auf bis zu 6,5% erhöht.
Und um von all diesen Versäumnissen und Verteuerungen abzulenken, die der Staat alleine zu verantworten hat und weil das mit dem Bestellerprinzip bei der Vermietung so ein Erfolg ist, auf dem die SPD sich gerne heute noch ausruht, macht man mal kurz wieder eine populistische Maklerregulierung. Kommt immer gut beim Wähler an und die Makler wählen ohnehin weder CDU/CSU noch SPD. Also eine Gruppe ohne Lobby und es ist kein Kollateralschaden zu erwarten.
Inwiefern dies dann – wenn es denn kommt – ähnliche Effekte wie das Bestellerprinzip bei der Vermietung für die Branche hat und als Nebeneffekt die Professionalisierung der Vermittlerbranche vorantreibt und professionell agierende Marktteilnehmer mehr Marktanteile bekommen, bleibt abzuwarten.
Ich für meinen Teil bin gegen die weitere Marktregulierung – nicht nur im Bereich der Maklerprovisionen. Letztlich wird dies – ganz unabhängig von der Maklerbranche – nur die Industrialisierung und Globalisierung beschleunigen. Das Individualgeschäft bleibt auf der Strecke.“
Statement von Matthias Pink zum Bestellerprinzip

Matthias Pink

Head of Research Germany
bei Savills Immobilien Beratungs-GmbH

www.savills.de

Das Bestellerprinzip sollte wohlüberlegt und gut begründet sein. Klick um zu Tweeten
„Das Bestellerprinzip stellt einen starken regulatorischen Markteingriff dar und sollte deshalb wohlüberlegt und gut begründet sein. Gründe gibt es durchaus: Denn unter den derzeit gültigen Rahmenbedingungen können Verkäufer in angespannten Wohnungsmärkten ihre Marktmacht ausnutzen und die Provision für die von ihnen beauftragten Makler ganz oder teilweise auf die Käufer abwälzen. Hinzu kommt, dass der Makler von einem höheren Kaufpreis profitiert, weil seine Provision heute üblicherweise an den Preis einer Wohnung gekoppelt ist. Hier decken sich also die Interessen von Makler und Verkäufer und stehen dem Interesse des Käufers klar entgegen. Wenn in einer solchen Konstellation dennoch Letzterer den Makler bezahlen muss, stellt das ein Marktversagen dar, das sich durch die Einführung des Bestellerprinzips korrigieren ließe.“
Statement von Thomas Beyerle zum Bestellerprinzip

Dr. Thomas Beyerle

Geschäftsführer
Catella Property Valuation GmbH

www.catella.com

Das Bestellerprinzip hat sich bei der Vermietung bewährt. Klick um zu Tweeten
„Im Sinne einer streng rational ökonomisch effizienten Analyse darf ich diagnostizieren, dass sich das Bestellerprinzip bei der Vermietung bewährt hat. Am Markt wird eine bessere, transparentere und nachvollziehbarere Dienstleistung angeboten als zuvor. Der Grund ist ein starker Wettbewerbsdruck auf die Wohnimmobilienmakler, welche zu mehr Dienstleistung, Fortbildung und Akquisitionsleistung gezwungen werden. Gerade deshalb sind Etliche am Markt verschwunden, welche sich dem Thema „Qualifikation“ bisher entziehen konnten. Für den Kunden bedeutet dieser Wettbewerb letztlich auch fallende Kosten. Was gerne vergessen wird: mit dem Gesetz 2015 kam auch parallel die Welle der Online-Vermietungsportale 1.0 auf, welche einen weiteren Druck auf die „menschliche Beratung“ ausübten. Bewusst 1.0, weil uns auch hier noch einige Marktbereinigungen bevorstehen.
Allerdings darf Eines nicht vergessen werden: die positiven Erfahrungen basieren bisher auf insgesamt boomenden Wohnimmobilienmärkten in Ballungsräumen. Im Falle eines Marktumschwungs, wenn also mehr Anbieter als Nachfrager vorhanden sind, werden etliche abgewanderte Hobbyvermieter wieder zurückkommen, weil sie dann einsehen, dass es oftmals eben doch einen ökonomischen Mehrwert hat, einen Vermittler einzubinden, gerade zum Beispiel bei der Mieterauswahl.“
Statement von Michael Voigtländer zum Bestellerprinzip

Prof. Dr. Michael Voigtländer

Immobilienökonom
am Institut der deutschen Wirtschaft Köln

www.iwkoeln.de

Die Maklercourtage würde durch das Bestellerprinzip sinken. Klick um zu Tweeten
„Ich sehe die Ausweitung des Bestellerprinzips sehr positiv. Denn bei vielen Haushalten scheitert die Wohneigentumsbildung daran, dass sie zu wenig Ersparnisse haben, um neben dem von der Bank geforderten Eigenkapital noch die Erwerbsnebenkosten zu zahlen, die oft zu einem großen Teil aus der Maklercourtage bestehen. Das Bestellerprinzip würde dies ändern und damit vielen Menschen den Zugang zu einer sinnvollen Altersvorsorge ermöglichen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass die Maklercourtage durch das Bestellerprinzip sinken würde. Anders als der Käufer hat der Verkäufer nämlich die Möglichkeit, über den Preis zu verhandeln. Er kann sich Angebote verschiedener Makler kommen lassen und dann den aussuchen, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. Ob der Makler dann tatsächlich den Höchstsatz aushandeln kann, darf zumindest bezweifelt werden. In den Niederlanden, wo das Bestellerprinzip seit langem gilt, hat sich die Maklercourtage zwischen 1% und 2% eingependelt.“
Statement von Thomas Zabel zum Bestellerprinzip

Thomas Zabel

Vorstand der ZABEL PROPERTY AG
www.zabel.com

Eine einheitliche Regelung wäre hilfreich, um Leistungen und Preise vergleichbar zu machen. Klick um zu Tweeten
„Da die Aufteilung der Provision auf Käufer und Verkäufer bundesweit sehr unterschiedlich ist, wäre eine einheitliche Regelung hilfreich, um Leistungen und Preise besser vergleichen zu können. Außerdem erwarte ich von der Ausweitung des Bestellerprinzips einen zusätzlichen Schub für die Professionalisierung der Maklerbranche und erhoffe mir davon ein einheitliches Leistungsbild, klare Verantwortlichkeiten sowie hohe ethische Standards.“
Statement von Alexander Wiech zum Bestellerprinzip

Alexander Wiech

Geschäftsführer Politik und Kommunikation
bei Haus & Grund Deutschland

www.hausundgrund.de

Das Bestellerprinzip würde nicht zwingend zu niedrigeren Kosten beim Käufer führen. Klick um zu Tweeten
„Die Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf würde nicht zwingend zu niedrigeren Kosten beim Käufer führen. Der auftraggebende Verkäufer würde sicher einen großen Teil der Courtage auf den Kaufpreis aufschlagen. Die Grunderwerbsteuer fiele dann für den Käufer entsprechend höher aus. Auf jeden Fall ist es unabhängig von einer gesetzlichen Regelung sinnvoll, dass der Auftraggeber stärker über die Maklercourtage verhandelt und die Leistungen besser kontrolliert. So käme mehr Bewegung in den Maklermarkt – zum Vorteil von Käufern und Verkäufern.“
Statement von Thomas Meyer zum Bestellerprinzip

Thomas Meyer

Vorstand bei der WERTGRUND Immobilien AG
www.wertgrund.de

Es ist richtig, dass der Eigentümer der Immobilie die Vermarktungsleistungen auch bezahlt. Klick um zu Tweeten
„Die Einführung des Bestellerprinzips bei Wohnungsverkäufen stellt für uns keine Änderung beziehungsweise kein Problem dar, da wir in der Vergangenheit bereits alle durch WERTGRUND vermittelten Wohnungen für Mieter und Käufer provisionsfrei angeboten haben. Es ist richtig, dass der Eigentümer der Immobilie, der die Vermarktungsleistungen in Anspruch nimmt, diese auch bezahlt.“
Statement von Roland Kampmeyer zum Bestellerprinzip

Roland Kampmeyer

Geschäftsführer der Kampmeyer Immobilien GmbH
www.kampmeyer.com

Bestellerprinzip würde Vertrauen erhöhen, weil klare Verhältnisse Interessenkonflikte auflösen. Klick um zu Tweeten
„Im Rahmen des Bestellerprinzips gehören Übersicht, eindeutige Positionen und einfachere Finanzierungen zu den wichtigsten Vorteilen für Käufer: Es schafft Übersicht, denn Preise würden besser vergleichbar werden, wenn alle Vermarktungskosten bereits in ihnen enthalten wären. Es sorgt für eindeutige Positionen, weil Makler die Unterstützung von Käufern kostenfrei und ausschließlich mit dem Ziel eines reibungslosen Ablaufs leisten würden. Das Bestellerprinzip vereinfacht Finanzierungen. Da der Käufer kein Maklerhonorar zahlen würde, entstünden geringere Erwerbsnebenkosten. Diese müssen in aller Regel durch Eigenkapital finanziert werden. Das Bestellerprinzip würde also den Eigenkapitalanteil der Investition verringern und dadurch zu einer Vereinfachung der Finanzierung führen.
Verkäufer könnten die Zahlungspflicht zwar nicht mehr auf den Käufer abwälzen, würden aber durch mehr Flexibilität, Vertrauen und Gewinn vom Bestellerprinzip profitieren: Es würde Verkäufern größere Flexibilität verleihen, weil zusätzliche Alternativen mehr Entscheidungsfreiheit geben. Es würde Vertrauen erhöhen, weil klare Verhältnisse Interessenkonflikte auflösen. Außerdem würde das Bestellerprinzip den Gewinn der Verkäufer erhöhen, denn höherer Wettbewerb führt zu Preisvorteilen und steuerliche Absetzbarkeit zu geringeren Kosten.“
Statement von Nikolai Roth zum Bestellerprinzip

Nikolai Roth

Geschäftsführer der Maklaro GmbH
www.maklaro.de

Das Bestellerprinzip würde zu einer Selektion der guten von den schlechten Maklern führen. Klick um zu Tweeten
„Wir von Maklaro begrüßen die Ausweitung des Bestellerprinzips auf den Immobilienkauf. Wer eine Dienstleistung in Anspruch nimmt, sollte auch dafür bezahlen. Im Falle des Immobilienkaufs, wie auch bei der Vermietung, hilft der Immobilienmakler nicht primär dem Käufer sondern dem Verkäufer. Trotzdem muss der Käufer am Ende tausende Euro bezahlen. Im Vergleich mit anderen Staaten in Europa sind die Höhe und die Bezahlweise der Provisionen in Deutschland einmalig und horrend.
Einige befürchten, dass die Maklercourtage bei Einführung des Bestellerprinzips einfach auf den Kaufpreis aufgeschlagen würde. Aber auch das kann für Käufer von Vorteil sein, denn deren Eigenkapital wird dann nicht mehr durch die Maklergebühr geschmälert und kann durch die Baufinanzierung von der Bank mitfinanziert werden.
Sollte das Bestellerprinzip auch für den Kaufmarkt kommen, wird es zu einer Revolution und zu einer Selektion der guten von den schlechten Maklern führen. Davon profitiert letztlich der Verbraucher.“
Statement von Lars Bergmann zum Bestellerprinzip

Lars Bergmann

Vorstand IMMOVATION Immobilien Handels AG
www.immovation-ag.de

Wer die Leistung beauftragt, sollte auch die Kosten tragen! Klick um zu Tweeten
„Das Bestellerprinzip ist die konsequente Umsetzung einer eindeutigen Regel, die sonst in unserer Wirtschaft üblich ist: Wer die Leistung beauftragt, sollte auch die Kosten tragen! Die Sonderregelung für Makler in Deutschland, Käufer die Provision zahlen zu lassen, ist daher nicht nachvollziehbar. Nach der Einführung des Bestellerprinzips für die Vermietung von Wohnungen wäre es folgerichtig, dieses Prinzip künftig auch beim Immobilienverkauf anzuwenden.“
Statement von Björn Gauger zum Bestellerprinzip

Björn Gauger

Inhaber vom IMMOFUX ® Maklerverbund
www.immofux-deutschland.de

Die Vorteile des Bestellerprinzips wiegen die möglichen Nachteile mehr als auf! Klick um zu Tweeten
„Die Einführung des Bestellerprinzip auch für den Verkauf wäre sehr gut, da der Verkäufer nur noch einen Makler beauftragen wird, der Makler nicht mehr so leicht „ausgetrickst“ beziehungsweise umgangen werden kann, die Maklerprovision von der Bank in der Regel mitfinanziert wird, die Anwendung des Geldwäschegesetzes mit Identifizierung von Kaufinteressenten nicht mehr nötig ist und das mögliche Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz für Kaufinteressenten für die Maklerprovision entfällt. Die Käufer werden auch nicht mehr über die Maklerprovision verhandeln, sondern nur noch über den Gesamtkaufpreis. Diese Vorteile wiegen die möglichen Nachteile, wie zum Beispiel eine leicht höhere Grunderwerbsteuer mehr als auf!“
Statement von Thorsten Hausmann zum Bestellerprinzip

Thorsten Hausmann

Geschäftsführer der Werner Hausmann & Sohn Grundstücksgesellschaft mbH
www.hausmann-makler.de

Der Käufer hat das Recht, einen Endpreis genannt zu bekommen. Klick um zu Tweeten
„Ich bin absolut für das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf. Der Käufer hat das Recht, einen Endpreis genannt zu bekommen. Schließlich haben wir die Preisangabenverordnung, die für Preiswahrheit und Preisklarheit sorgen soll. Es gibt keine andere Dienstleistung in Deutschland, bei der auf den eigentlichen Kaufpreis noch eine Vertriebsgebühr aufgeschlagen wird. Daher ist die Idee des Bestellerprinzips nur konsequent. Außerdem wird die Ausweitung des Bestellerprinzips die Maklerbranche weiter bereinigen. Wenn der Auftraggeber zahlt, dann wird er verstärkt auf Qualität achten. In der Folge werden nur die Besten überleben.“
Statement von Konstantin Kortmann zum Bestellerprinzip

Dr. Konstantin Kortmann

Head of Residential Investment JLL Deutschland
www.jll.de

Wir begrüßen die Diskussion um die Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen. Klick um zu Tweeten
„Wir begrüßen die Diskussion um die Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienverkäufen. Die bisherige Regelung einer Außenprovision, die vom Käufer zu bezahlen ist und die auf reiner Nachweisbasis beruht, sorgt in vielen Fällen für unklare Verhältnisse. Im besten Fall hat der Makler ein Auftragsverhältnis für den Auftraggeber, für den er den höchsten Preis bei maximaler Transaktionssicherheit und Schnelligkeit erzielen soll. Auf der anderen Seite wird seine Provision zumindest teilweise vom Käufer bezahlt. Konflikte zwischen maximalem Verkaufspreis und maximalem Honorar sind damit angelegt. Hinzu kommt, dass die Ausweitung des Bestellerprinzips der ordnungspolitischen Fairness folgt, nach der der Hauptempfänger einer Leistung diese auch bezahlt.“
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Julian Caspari

Julian Caspari ist Geschäftsführer der ROI Immo Online GmbH. Seit 2012 beschäftigt er sich mit Online Marketing für Immobilienunternehmen zu Themen wie SEO, SEA, Social Media, Website-Konzeptionierung und E-Mail-Marketing.

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Alle Kommentare ... 20

  1. Pingback: Notarkosten 2018

  2. Eine Einführung des Bestellerprinzips beim Verkauf würde lediglich zur Verschiebung der Kosten und nicht zu einer Entlastung der Käufer führen und wird deshalb auch verständlicherweise als Mogelpackung angesehen. Was in den Ausführungen zum Bestellerprinzip auch nicht zur Geltung kommt sind die Vorteile und wesentlichen Leistungen des Maklers für den Käufer z.B. bei der Kaufpreisverhandlung. Selbstverständlich ist der Makler dabei vermittelnd für den Käufer tätig und sollte deshalb auch eine Provision von Ihm erhalten können. Bei einer Einführung des Bestellerprinzips würde der Makler aber ausschließlich für den Verkäufer arbeiten. Der Käufer würde auch schlechter Beraten als seither. Der Käufer als Kunde würde hierbei nicht berücksichtigt. Die Dienstleistung des Maklers für beide Parteien sowohl im Verkauf als auch bei der Vermietung wird daher unterschätzt.

  3. Zum Glück müssen solche derartigen Debatten gerade nicht mehr geführt werden. Ich kann überhaupt nicht erkennen, warum die Einführung des Bestellerprinzips irgendwelche Vorteile bringen soll. Im Gegenteil: Der Käufer würde als nicht zahlender Kunde eher schlechtere als bessere Qualität in der Beratung erhalten. In jedem Berufsstand bis hin zum Manager gibt es schwarze Schafe, aber auch hochwertige Dienstleistungsunternehmen. Das Bestellerprinzip würde auch die guten Unternehmen vom Markt drängen.

  4. Wenn die Nebenkosten sinken, werden die Verkäufer die Kaufpreise anheben und somit wieder alles ausgleichen. Das Bestellerprinzip ist daher Unsinn! Besser wäre es mehr Bauland zu erschließen, dann gäbe es diese Diskussionen überhaupt nicht.

    1. Hallo Kira,
      das ist in der Tat ein sehr interessanter Aspekt, den ich mir noch gar nicht angeschaut hatte. Die beiden Bundesländer, die die Grunderwerbsteuer noch nie erhöht haben, sind Bayern und Sachsen, die beide in der Hand der Union sind. Allerdings hat die CDU jüngst auch Bundesländer übernommen, in denen die Grunderwerbsteuer mit 6,5% sehr hoch ist. Da wird es spannend sein, wie hier die Entwicklung in der Zukunft ist.
      Viele Grüße
      Alexander Knuppertz

  5. Als Makler für den Käufer einen besseren Kaufpreis aushandeln und dann nur vom Verkäufer die Provision verlangen. Das kann doch einfach nicht richtig sein.

  6. Ich bin generell gegen das Bestellerprinzip. Ich möchte die Maklerleistung in unserer Region kurz darstellen. Punkt 1: In unserer Region ist aufgrund des geringen Angebotes die Kaufpreisvorstellung der Verkäufer generell immer zu hoch angesiedelt. Punkt 2: Der Makler verhandelt vor Immobilienangebot mit dem Verkäufer einen tatsächlichen Marktwert für seine Immobilie aus. Jetzt werden einige behaupten, der Makler habe für den Verkäufer gehandelt und ihn beraten. Richtig ist aber auch, dass der Makler schon vor Immobilienangebot für den zukünftigen Käufer einen besseren Preis ausgehandelt hat. Beim Bestellerprinzip würde der Makler aber ausschließlich für den Verkäufer arbeiten und das würde sich auch im Kaufpreis bemerkbar machen.

  7. Schade ist das Herr Kampmeyer immer wieder zu seiner Meinung befragt wird.
    In seiner Region scheint es üblich zu sein die Maklergebühren im Kaufpreis zu verstecken.

  8. Fakt ist, dass die meisten Immobilien ohne Makler zu einem viel höheren Preis angeboten und verkauft werden. Darüber sollte sich Gedanken gemacht werden.

  9. Die Einführung des Bestellerprinzips wie bei der Miete wäre absoluter Unsinn. Es sorgt nur dafür, dass die Kaufpreise weiter steigen. Jeder Verkäufer arbeitet auf Provision, nur mit dem Unterschied, dass im Immobilienverkauf dem Käufer durch Transparenz die Provision offengelegt wird. Wem es nicht gefällt, kann ja verhandeln. Übrigens sind Mieten noch höher gestiegen und das Angebot geringer seit Einführung des Bestellerprinzips.

  10. Pingback: Bestellerprinzip: 19 Experten aus der Branche und Politik sagen ihre Meinung - realpress

  11. Pingback: Interview mit Kathrin Appler von realbest zum Bestellerprinzip

  12. Die unterschiedlichen Ansichten spiegeln sehr gut die Erfahrungen der Experten wider. Deutschlandweit arbeiten die Makler bereits seit Jahren mit unterschiedlichen Provisionssystemen – sowohl in der Vermietung als auch dem Verkauf von Wohnimmobilien. Ob es eine weitere Regulierung durch den Staat geben muss, ist fraglich. Die Rufe nach mehr Staat zeugen in den allermeisten Fällen von Unsicherheit. Fakt ist: trotz Immobilienboom bleiben Makler oftmals Einzelkämpfer und daran werden neue juristische Verordnungen nichts ändern. Die Konkurrenz ist stark – ein Haifischbecken – und Effizienz nicht das einzige Qualitätskriterium. Ein Makler muss ordentlich bezahlt werden. Die Dienstleistungen von reinen Online-Maklern sehe ich als geringwertiger an als die von klassischen Maklern – somit müsste auch die Vergütung anders sein. Dafür braucht es aber keine neuen Gesetze. Das Argument, dass der Käufer entlastet werde kann nur bedingt zählen. Eher sollte die Grunderwerbsteuer deutschlandweit einheitlich abgesenkt werden und der Staat wieder Anreizsysteme für die Eigentumsbildung schaffen. So ließe sich die Eigentumsquote eher erhöhen, als durch ein Bestellerprinzip beim Immobilienverkauf.

  13. Das Bestellerprinzip haben wir schon seit 25 Jahren. ….und wir leben immer noch! Also für uns ist es ein alter Hut. Im Prinzip finden wir es gut, aber nur wenn nicht gleichzeitig die Grunderwerbsteuer erhöht wird.

  14. Eine spannend zu lesende Debatte, gratuliere! Ich sehe es so: Da der Makler – wie jeder Kaufmann – umsatzorientiert handelt, also möglichst einen Abschluß herbeiführen möchte, wird er immer im Sinne des Verkaufswilligen handeln, der sich an ihn gewandt hat: Möglichst hoher Preis, möglichst häufiger Verkauf. Insofern ist das Bestellerprinzip absolut einleuchtend und gerecht. Allerdings, wenn der Verkäufer die Maklerprovision über einen höheren Verkaufspreis „zurückzuholen“ versuchen, steigert das allerdings auch noch die Grunderwerbssteuer – wieder zu Lasten des Erwerbers. Die gut gemeinte Idee sollte deshalb mit einer Obergrenze der Maklercourtage einher gehen, die sich dann hauptsächlich am tatsächlichen Stundenaufwand und weniger am Wert der verkauften Immobilie bemessen möge. Damit könnten (neben Verkäufern und Erwerbern) Makler im ländlichen Raum oder in den Mittelstädten wohl ganz gut leben – diejenigen in den Metropolen aber, wo durch die heute erreichten Phantompreise die Courtage ein schnell verdientes Geld ist, wohl weniger. Fazit: Es bleibt Diskussionsbedarf, Königswege sind wie immer rar.

  15. Als erstes schließe ich mich der Meinung von Jan S. an.
    Ich habe leider meine Bedenken, was (zu mindestens vorläufig) die Aussortierung der schlechten Makler angeht. Dem Verkäufer kann und ist es doch egal, ob der Makler schlecht Informiert ist über seine Immobilie, wenn er das Haus oder die Wohnung verkauft. An erster Stelle kommt nun mal der Preis.
    Ich selber habe Makler erlebt, die grade so das Klingelschild gefunden haben. Geschweige denn, über die Immobilie etwas sagen konnten. Und dies, obwohl Sie in namhaften Verbänden sind oder zu den Platzhirschen zählen.
    Es muss und darf sich aber gerne etwas tun auf dem Markt.

  16. Toll, dass hier so viele Experten zu Wort kommen. So kann man sich gut eine eigene Meinung bilden. Interessant wäre es auch zu lesen, was die Experten zum kontroversen ZIA-Frühjahrsgutachten sagen!